1.1 Rechnungslegung
Die Rechnungslegung der Allreal-Gruppe erfolgt seit dem 1. Januar 2020 nach Swiss GAAP FER (FER). Die konsolidierte Halbjahresrechnung 2020 wurde in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» erstellt und steht im Einklang mit dem Kotierungsreglement sowie Artikel 17 der Richtlinie betreffend Rechnungslegung (RLR) der SIX Swiss Exchange. Die Auswirkungen der Rechnungslegungsumstellung von IFRS auf FER werden für die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze unter Ziffer 2 beschrieben.
1.2 Konsolidierungskreis
Im ersten Halbjahr 2020 hat sich der Konsolidierungskreis nicht verändert.
1.3 Bewertungsunsicherheiten
Anlageliegenschaften
Aufgrund des Coronavirus (COVID-19) besteht in Bezug auf die Marktwertermittlung der Anlageliegenschaften erhöhte Unsicherheit. Dies führte zu folgendem Hinweis (Discloser) des externen Liegenschaftenschätzers JLL:
«Der Ausbruch des neuen Coronavirus (COVID-19), der seit dem 11. März 2020 durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur ‹Globalen Pandemie› erklärt wurde, hat die globalen Finanzmärkte stark beeinflusst. Von einer zunehmenden Anzahl von Staaten werden Reisebeschränkungen eingeführt.
Die Wirtschaft ist in einer Vielzahl von Sektoren betroffen. Zum Bewertungsstichtag sind vorangegangene Immobilientransaktionen somit nur noch eingeschränkt repräsentativ, um als Referenz für unsere Marktwerteinschätzungen zu dienen. Das bedeutet, dass wir unsere momentanen Einschätzungen zu Immobilienwerten vor dem Hintergrund einer noch nie da gewesenen Reihe von Umständen als Reaktion auf COVID-19 zu treffen haben.
Unsere Bewertungen unterliegen daher einer erhöhten Bewertungsunsicherheit im Sinne des VPS 3 und VGPA 10 der RICS Valuation – Global Standards (Red Book). Entsprechend müssen unsere Bewertungsergebnisse als unsicherer als üblicherweise eingeordnet werden. Beim Umgang mit den Bewertungen ist daher ein höheres Mass an Vorsicht geboten. Aufgrund des unklaren Einflusses, den COVID-19 auf die Immobilienmärkte haben kann, empfehlen wir eine regelmässige Überprüfung der Bewertungsergebnisse.
Zur Vermeidung von Missverständnissen bedeutet die Verwendung der obigen Erklärung zur erhöhten Bewertungsunsicherheit nicht, dass die Bewertungen per se unverlässlich sind. Die Erklärung wird vielmehr verwendet, um gegenüber allen Parteien auf professionelle Weise klar und transparent zu sein, dass – unter den gegenwärtigen aussergewöhnlichen Umständen – der Bewertung weniger Sicherheit beigemessen werden kann, als dies normalerweise der Fall wäre. Die obige Erklärung zur erhöhten Bewertungsunsicherheit ist eine Offenlegung, kein Haftungsausschluss.
Obwohl wir unser allgemeines Verständnis über die Bonität eines Mieters auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen widerspiegeln, die möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand sind, sind wir nicht dazu in der Lage, eine verlässliche Aussage über die finanzielle Lage von Mietern zu treffen. Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen gehen wir davon aus, dass die Mieter über ausreichende Zahlungsfähigkeit verfügen.
Angesichts des anhaltenden Ausbruchs der COVID-19-Pandemie können unsichere Handels-und Kreditmarktbedingungen rasche Änderungen der Mieterbonitäten sowie geringere Beständigkeit von Mietverträgen zur Folge haben.»