1.1 Rechnungslegung
Die konsolidierte Halbjahresrechnung 2019 wurde in Übereinstimmung mit dem International Financial Reporting Standard IAS 34 zur Zwischenberichterstattung erstellt und steht im Einklang mit dem Kotierungsreglement sowie Artikel 17 der Richtlinie betreffend Rechnungslegung (RLR) der SIX Swiss Exchange. Es gelten die gleichen Rechnungslegungsgrundsätze wie für die Konzernrechnung 2018.
Von den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen neuen oder geänderten IFRS-Standards und -Interpretationen hatte nur der nachfolgend erläuterte IFRS 16 «Leasingverhältnisse» Auswirkungen auf die Konzernrechnung.
IFRS 16
Der Standard regelt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Leasingverhältnissen, die bis anhin in IAS 17 definiert waren. Die Neuerungen betreffen insbesondere die operativen Leasingverträge beim Leasingnehmer, die neu in der Bilanz zu erfassen sind.
Die Erstanwendung des neuen Standards erfolgte mittels der modifizierten retrospektiven Methode. Daher wurden die Vergleichszahlen aus dem Vorjahr nicht angepasst.
Als Leasingnehmer ist Allreal als Baurechtsnehmer bei Renditeliegenschaften und bei den langfristigen Mietverträgen für Büros und Parkplätze betroffen. Als Baurechtsnehmer wurde für die zukünftigen Baurechtszinsen ein Nutzungsrecht von CHF 34.8 Mio. und für die langfristigen Mietverträge ein Nutzungsrecht von CHF 6.8 Mio. erfasst. Für beide Positionen wurde am 1. Januar 2019 gleichzeitig eine Leasingverbindlichkeit im selben Umfang bilanziert.
Baurechtsverträge bestehen im Zusammenhang mit Renditeliegenschaften oder Anlageliegenschaften im Bau. Die anfallenden Baurechtszinsen sind indexiert, allfällige Änderungen beim Index werden prospektiv vorgenommen. Bis anhin wurden die Baurechtszinsen vom Ertrag aus Vermietung Anlageliegenschaften in Abzug gebracht. Die Nutzungsrechte der Baurechtsverträge sind Teil der Renditeliegenschaften und werden im Anhang separat ausgewiesen.
Die Erstbewertung der Leasingverbindlichkeiten beider Positionen entspricht dem Wert der diskontierten zukünftigen Zahlungen. Als Diskontierungszinssatz wurde ein bezüglich Laufzeit und Sicherheit vergleichbarer Zinssatz verwendet. Bei den Leasingverbindlichkeiten als Baurechtsnehmer wurde ein Zinssatz von 2.0% verwendet, bei den langfristigen Mietverträgen ein solcher von 0.5%. Die Nutzungsrechte wurden bei der Ersterfassung in der Höhe der Leasingverbindlichkeiten vorgenommen.
Das Nutzungsrecht aus den langfristigen Mietverträgen für Büros und Parkplätze wird als Teil der übrigen Sachanlagen ausgewiesen. Das Nutzungsrecht wird über die Laufzeit linear abgeschrieben. Bis anhin wurde diese Position als Mietaufwand im übrigen Betriebsaufwand bilanziert.
Die Zahlungen der Baurechtszinsen und der Mietaufwendungen werden neu in eine Amortisations- und eine Zinskomponente aufgeteilt und haben daher Verschiebungen zwischen dem Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit und dem Geldfluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit zur Folge.
Aufgrund des neuen Standards ergeben sich keine wesentlichen Anpassungen für Allreal als Leasinggeber.
Effekte aus Erstanwendung IFRS 16
Effekt aus IFRS 16 | ||
Operative Leasingverbindlichkeiten Baurechtszinsen per 1. Januar 2019 | 49.0 | |
Operative Leasingverbindlichkeiten langfristige Mietverträge per 1. Januar 2019 | 6.8 | |
Anwendungsbereich für kurzfristige Leasingverhältnisse | 0.0 | |
Anwendungsbereich für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte | 0.0 | |
Brutto-Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019 | 55.8 | |
Abzinsung | –14.2 | |
Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019 | 41.6 |
Eröffnungsbilanz nach Anwendung von IFRS 16
31.12.2018 | Anwendung von | 01.01.2019 | ||||
Renditeliegenschaften | 4 101.8 | 34.8 | 4 136.6 | |||
Übrige Sachanlagen | 1.1 | 6.8 | 7.9 | |||
Anlagevermögen | 4 324.9 | 41.6 | 4 366.5 | |||
Umlaufvermögen | 284.6 | 0.0 | 284.6 | |||
Aktiven | 4 609.5 | 41.6 | 4 651.1 | |||
Eigenkapital | 2 218.8 | 0.0 | 2 218.8 | |||
Leasingverbindlichkeiten | 0.0 | 37.0 | 37.0 | |||
Langfristiges Fremdkapital | 1 791.1 | 37.0 | 1 828.1 | |||
Leasingverbindlichkeiten | 0.0 | 4.6 | 4.6 | |||
Kurzfristiges Fremdkapital | 599.6 | 4.6 | 604.2 | |||
Passiven | 4 609.5 | 41.6 | 4 651.1 |
Einzelne Geschäftstätigkeiten der Allreal-Gruppe unterliegen – bezogen auf den Jahresverlauf – Schwankungen, insbesondere im Geschäftsfeld Generalunternehmung; so zum Beispiel die Planung und die Ausführung von Bauvorhaben oder der Verkauf von Entwicklungsliegenschaften. Im ersten Halbjahr 2019 sind keine aussergewöhnlichen Sachverhalte eingetreten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allreal-Gruppe massgeblich beeinflussen.
Die konsolidierte Halbjahresrechnung 2019 wurde vom Verwaltungsrat der Allreal Holding AG am 13. August 2019 genehmigt.
1.2 Konsolidierungskreis
Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Konsolidierungskreis nicht verändert.