1  Grundlagen

1.1  Rechnungslegung

Die konsolidierte Halbjahresrechnung 2017 wurde in Übereinstimmung mit dem International Financial Reporting Standard IAS 34 zur Zwischenberichterstattung erstellt und steht im Einklang mit dem Kotierungsreglement sowie Artikel 17 der Richtlinie betreffend Rechnungslegung (RLR) der SIX Swiss Exchange. Es gelten die gleichen Rechnungslegungsgrundsätze wie für die Konzernrechnung 2016. Der Konsolidierungskreis blieb gegenüber dem 31. Dezember 2016 unverändert.

Seit 1. Januar 2017 kommen folgende neue oder geänderte IFRS-Standards und -Interpretationen erstmals für die Konzernrechnung zur Anwendung:

     
     

Diese IFRS-Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung.

Es bestehen neue oder geänderte IFRS-Standards und -Interpretationen, die durch das IASB verabschiedet wurden, aber erst in einer späteren Rechnungsperiode in Kraft treten. Mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Standards werden keine wesentlichen Anpassungen erwartet.

IFRS 15

Der Standard enthält neue Grundsätze zur Umsatzlegung. Für Allreal ist dabei insbesondere von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt die Umsatz- und Gewinnerfassung von zum Verkauf vorgesehenen Entwicklungsliegenschaften erfolgt. Zurzeit erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 18 und IFRIC 15 die Umsatz- und Gewinnrealisation mit der Eigentumsübertragung der jeweiligen Entwicklungsliegenschafteneinheiten. Unter bestimmten Umständen sieht der neue Standard IFRS 15 vor, dass Umsatz und Gewinn entlang des Baufortschritts mit der POC-Methode über die Projektlaufzeit erfasst werden.

IFRS 16

Der Standard regelt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Anhangangaben bezüglich Leasingverhältnissen. Langfristige Mietverträge von Liegenschaften fallen unter die Definitionen von IFRS 16 und sind mit einem Nutzungsrecht zu bilanzieren.

Die detaillierten Auswirkungen von IFRS 15 und IFRS 16 auf die Konzernrechnung wurden noch nicht analysiert; eine vorzeitige Anwendung ist nicht geplant. Von den übrigen IFRS-Änderungen sind, abgesehen von zusätzlichen Offenlegungspflichten, keine wesentlichen Anpassungen zu erwarten.

Einzelne Geschäftstätigkeiten der Allreal-Gruppe unterliegen – bezogen auf den Jahresverlauf – Schwankungen, insbesondere im Geschäftsfeld Generalunternehmung; so zum Beispiel die Planung und Ausführung von Bauvorhaben oder der Verkauf von Entwicklungsliegenschaften. Im ersten Halbjahr 2017 sind keine aussergewöhnlichen Sachverhalte eingetreten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allreal-Gruppe massgeblich beeinflussen.

Die konsolidierte Halbjahresrechnung 2017 wurde vom Verwaltungsrat der Allreal Holding AG am 22. August 2017 genehmigt.

1.2  Änderung bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie

Bisher hat Allreal zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie das unverwässerte Unternehmensergebnis um den abgegrenzten Personalaufwand für aktienbasierte Vergütungen korrigiert, was nicht den Vorschriften von IAS 33 entspricht.

Aus diesem Grund wurde die Berechnungsmethodik entsprechend angepasst, was zur Folge hat, dass das verwässerte Unternehmensergebnis je Aktie unverändert gegenüber der Vorjahresperiode bei CHF 4.39 liegt.

Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie ohne Verwässerungseffekt ist von dieser Korrektur nicht betroffen.