Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Verwaltungsrat unterbreitet der Generalversammlung folgenden Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns:

2018

2017

280.0

250.0

31.0

41.0


311.0


291.0

0

–11.0

311.0

280.0

Da die allgemeinen gesetzlichen Gewinnreserven 50% des Aktienkapitals übersteigen, wird auf eine weitere Zuweisung verzichtet.

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 12. April 2019 eine Ein­lagenausschüttung von CHF 103.6 Mio. in Form einer Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen von CHF 6.50 pro Aktie.

2018

2017


15.9


797.1

0

–781.2

0

–681.6

0

–99.6

15.9

15.9


731.3


49.4

0

681.6

–103.6

0

627.7

731.0 

Die eigenen Aktien der Gesellschaft sind nicht ausschüttungsberechtigt.

Die von der Generalversammlung bestimmte Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 wird den Aktionären ohne Abzug der Verrechnungssteuer spesenfrei ab 18. April 2019 an den von ihnen angegebenen Zahlungsort ausbezahlt.

Baar, 12. Februar 2019

Für den Verwaltungsrat:
Bruno Bettoni, Präsident