1  Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

1.1  Verantwortlichkeit der Generalversammlung

Gemäss Statuten beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung mit bindender Wirkung jährlich sowohl die Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats als auch die fixe Gesamtvergütung (Grundgehalt und Arbeitgeberbeiträge Kadervorsorge) der Gruppenleitung für das laufende Geschäftsjahr.

Ferner genehmigt die Generalversammlung mit bindender Wirkung die variable Gesamtvergütung der Gruppenleitung und gegebenenfalls des Verwaltungsrats für das zurückliegende Geschäftsjahr.

Die Generalversammlung vom 21. April 2017 wird demzufolge über die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats und die fixe Gesamtvergütung der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2017 sowie über die variable Gesamtvergütung der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2016 abstimmen.

Verweigert die Generalversammlung die Genehmigung einzelner Vergütungsbestandteile, kann der Verwaltungsrat einen neuen Antrag stellen oder eine neue Generalversammlung einberufen.

1.2  Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung jährlich einen Vergütungsbericht vor, der über die Vergütungen an Verwaltungsrat und Gruppenleitung des vergangenen Jahres Auskunft gibt.

1.3  Verantwortlichkeit des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses

Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss trägt die Verantwortung für die Erarbeitung, Implementierung und Überwachung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung mit internen Benchmarkings sowie allen Mitarbeitenden (Gehaltspolitik). Es wurden hierfür keine externen Berater beigezogen. Er bereitet einmal im Jahr alle für die Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat notwendigen Grundlagen sowie die Anträge an die Generalversammlung vor.

Die Generalversammlung vom 15. April 2016 hat Bruno Bettoni (Präsident) und Dr. Ralph-Thomas Honegger (Mitglied) in den Nominierungs- und Entschädigungsausschuss gewählt.