9  Informationspolitik

Allreal orientiert zweimal jährlich durch einen Jahres- beziehungsweise Halbjahresbericht über Geschäftsgang und finanzielle Situation. Die finanzielle Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie mit den Vorschriften des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange. Konzern- und Jahresrechnung per 31. Dezember entsprechen zudem dem schweizerischen Gesetz.

Im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragene Aktionäre erhalten den Geschäftsbericht und den Halbjahresbericht zugestellt. Anstelle des Geschäftsberichts in Kurzform können Aktionäre den ausführlichen Geschäftsbericht erhalten oder auf die Zustellung der erwähnten Berichte ganz verzichten. Die Traktandenliste mit der Einladung zur Generalversammlung wird den eingetragenen Aktionären auf jeden Fall zugeschickt.

Analysten- und Medienkonferenzen finden halbjährlich statt. Im Weiteren untersteht Allreal der Pflicht zur Ad-hoc-Publizität gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements. Ad-hoc-Mitteilungen werden interessierten Personen auf Wunsch per E-Mail zugesandt. An- beziehungsweise Abmeldung erfolgen über die Website der Gesellschaft: www.allreal.ch/nc/medien/medienmitteilungen/medien-mitteilung-abonnieren/

Weitere Informationen über Allreal und die interaktive elektronische Version des Geschäftsberichts sind verfügbar auf www.allreal.ch. Die Kontaktadressen sind auf Seite 172 bis 174 des Geschäftsberichts aufgeführt.

Eine Übersicht über wichtige Termine findet sich nachstehend:

21. April 2017

29. August 2017

27. Februar 2018

20. April 2018

28. August 2018