1  Grundlagen

1.1  Rechnungslegung

Die konsolidierte Halbjahresrechnung 2018 wurde in Übereinstimmung mit dem International Financial Reporting Standard IAS 34 zur Zwischenberichterstattung erstellt und steht im Einklang mit dem Kotierungsreglement sowie Artikel 17 der Richtlinie betreffend Rechnungslegung (RLR) der SIX Swiss Exchange. Es gelten die gleichen Rechnungslegungsgrundsätze wie für die Konzernrechnung 2017.

Seit 1. Januar 2018 kommen folgende neue oder geänderte IFRS-Standards und -Interpretationen erstmals für die Konzernrechnung zur Anwendung:

     
     
     
     

Mit Ausnahme von IFRS 9 und IFRS 15 haben die IFRS-Änderungen keine wesen­t­lichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung.

IFRS 9

IFRS 9 legt die Bewertung und die Klassierung von Finanzinstrumenten fest und beschreibt die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sowie Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten.

Die Auswirkungen von IFRS 9 wurden für die relevanten Bilanzpositionen analysiert und bezüglich die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten auch quantifiziert. Diese Analyse zeigte keinen Anpassungsbedarf für die Konzernrechnung.

IFRS 15

Der Standard enthält neue Grundsätze zur Umsatzerfassung, die neu nach dem Konzept des Kontrollübergangs erfolgt.

Beim Verkauf von Entwicklungsliegenschaften erfolgte die Umsatz- und Gewinnerfassung bis anhin zum Zeitpunkt der Eigentums­übertragung der jeweiligen Entwicklungsliegenschafteneinheit. Seit dem 1. Januar 2018 nimmt Allreal in Überein­stimmung mit IFRS 15 die Umsatz- und Gewinnerfassung anteilsmässig ab dem Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrags einer Entwicklungs­liegenschaften­einheit entlang des Baufortschritts mit der Percentage of Completion Method (POC) vor. Diese Einheiten werden in Verrechnung mit den Anzahlungen der Käufer in der Bilanzposition Vertragsvermögenswerte beziehungsweise Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Erfassung von Gewinnen aus dem Verkauf von Entwicklungsliegenschaften, die am 31. Dezember 2017 zwar beurkundet, aber noch nicht eigentumsübertragen waren, werden in der Konzernrechnung 2018 gemäss der modifizierten retro­spektiven Erstanwendung erfolgsneutral dem Eigenkapital gutgeschrieben. Davon betroffen sind zwölf Einheiten der Überbauung am Kirschblütenweg in Basel und vier Einheiten der Überbauung Guggach in Zürich mit einem Gewinn von CHF 2.1 Mio., nach Steueraufwendungen von CHF 0.6 Mio. und aktivierten Kosten von CHF 17.8 Mio.

Der Ertrag aus Realisation Generalunternehmung wird unverändert entlang des Baufortschritts nach POC aufgenommen. In Übereinstimmung mit IFRS 15 werden die positiven Auftragssaldi Generalunternehmung neu als Teil der Bilanzposition Vertrags­vermögens­werte im Umlaufvermögen und die negativen Auftragssaldi als Vertragsverbindlichkeiten im kurzfristigen Fremdkapital ausgewiesen. Dies hatte folgende Auswirkungen auf die Konzernrechnung:

 

30.06.2018

 

01.01.2018

 

31.12.2017

 

25.6

 

46.8

 

0.0

 

38.4

 

31.8

 

78.6

 

31.5

 

20.7

 

0.0

 

16.6

 

33.5

 

54.2

Die Auswirkungen wurden bei der Geldflussrechnung entsprechend abgebildet. Die Vorjahreswerte wurden aufgrund der modifizierten, retrospektiven Erstanwendung nicht angepasst.

Mit Ausnahme des Ertrags Vermietung aus Anlageliegenschaften, dessen Erfassung gemäss IAS 17 erfolgt, und des Ertrags aus Verkauf Gesellschaften sind die Erträge der Konzernrechnung gemäss IFRS 15 abgebildet.

Ohne die Anwendung von IFRS 15 wären die über das Eigenkapital erfassten Beträge in der Erfolgsrechnung ausgewiesen worden, da alle beurkundeten Einheiten im ersten Halbjahr 2018 eigentumsübertragen wurden. Zudem wäre der ausgewiesene Ertrag aus Verkauf Entwicklung von CHF 1.9 Mio. aufgrund der Beurkundung von acht Einheiten beim Projekt Solistrasse Bülach ZH als Teil der angefangenen Arbeiten aktiviert worden und die Gewinnerfassung von CHF 0.2 Mio. wäre erst bei der Eigentumsübertragung angefallen.

Es bestehen neue oder geänderte IFRS-Standards und -Interpretationen, die durch das IASB verabschiedet wurden, aber erst in einer späteren Rechnungsperiode in Kraft treten. Mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Standards werden keine wesentlichen Anpassungen erwartet.

IFRS 16

Der Standard regelt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Anhangangaben bezüglich Leasingverhältnissen. Langfristige Mietverträge von Liegenschaften fallen unter die Definitionen von IFRS 16 und sind mit einem Nutzungsrecht zu bilanzieren.

Die detaillierten Auswirkungen von IFRS 16 auf die Konzernrechnung wurde noch nicht analysiert; die erstmalige Anwendung erfolgt 2019.

Einzelne Geschäftstätigkeiten der Allreal-Gruppe unterliegen – bezogen auf den Jahresverlauf – Schwankungen, insbesondere im Geschäftsfeld General­unternehmung; so zum Beispiel die Planung und Ausführung von Bauvor­haben oder der Verkauf von Entwicklungsliegenschaften. Im ersten Halbjahr 2018 sind keine aussergewöhnlichen Sachverhalte eingetreten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allreal-Gruppe massgeblich beeinflussen.

Die konsolidierte Halbjahresrechnung 2018 wurde vom Verwaltungsrat der Allreal Holding AG am 17. August 2018 genehmigt.

1.2 Konsolidierungskreis

Am 28. März 2018 wurde die Hammer Retex AG mit der Liegenschaftenbewirtschaftung für Dritte veräussert und entsprechend dekonsolidiert, vgl. 5. Ansonsten blieb der Konsolidierungskreis gegenüber dem 31. Dezember 2017 unverändert.