1  Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

1.1  Verantwortlichkeit der Generalversammlung

Gemäss Statuten beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung mit bindender Wirkung jährlich sowohl die Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats als auch die fixe Gesamtvergütung (Grundgehalt und Arbeitgeberbei;träge Kadervorsorge) der Gruppenleitung für das laufende Geschäftsjahr.

Ferner genehmigt die Generalversammlung mit bindender Wirkung die va;riable Gesamtvergütung der Gruppenleitung und gegebenenfalls des Verwaltungsrats für das vergangene Geschäftsjahr.

Die Generalversammlung vom 24. April 2020 wird demzufolge über die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats und die fixe Gesamtvergütung der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2020 sowie über die variable Gesamtvergütung der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2019 abstimmen.

Verweigert die Generalversammlung die Genehmigung einzelner Vergütungsbestandteile, kann der Verwaltungsrat einen neuen Antrag stellen oder eine neue Generalversammlung einberufen.

1.2  Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung jährlich einen Vergütungsbericht vor, der über die Vergütungen an Verwaltungsrat und Gruppenleitung des vergangenen Jahres Auskunft gibt.

1.3  Verantwortlichkeit des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses

Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss trägt die Verantwortung für die Erarbeitung, Implementierung und Überwachung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung anhand intern erstellter Sektorenvergleiche. Darüber hinaus überprüft er die Gehaltspolitik aller Mitarbeitenden. Es wurden hierfür keine externen Berater beigezogen. Er bereitet einmal im Jahr alle für die Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat notwendigen Grundlagen sowie die Anträge an die Generalversammlung vor.

Die Anträge für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung werden in einer Sitzung des Verwaltungsrats behandelt, bei der die Mitglieder der Gruppenleitung nicht anwesend sind und diese somit über kein Teilnahme- oder Mitspracherecht verfügen. Für die Diskussion zu den eigenen Vergütungen hat jedes Mitglied des Verwaltungsrats ein Mitspracherecht, und es bestehen keine diesbezüglichen Ausstandsregelungen.

Die Generalversammlung vom 12. April 2019 hat Andrea Sieber (Präsidentin), ;Philipp Gmür (Mitglied) und Peter Spuhler (Mitglied) in den Nominierungs- und Entschädigungsausschuss gewählt.