Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 24. April 2020 eine Ausschüttung von total CHF 6.75 pro Aktie, und zwar CHF 3.50 als Dividende und CHF 3.25 als Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen.

Verwendung Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat unterbreitet der Generalversammlung folgenden Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns:

2019

 

2018

 

311.0

 

280.0

 

40.7

 

31.0

351.7

 

311.0

 

–55.8

 

0.0

295.9

 

311.0

Da die allgemeinen gesetzlichen Gewinnreserven 50% des Aktienkapitals übersteigen, wird auf eine weitere Zuweisung verzichtet.

Verwendung Reserven als Kapitaleinlagen

 

2019

 

2018

 

628.0

 

731.3

 

–51.8

 

–103.6

576.2

 

627.7

Die eigenen Aktien der Gesellschaft sind nicht ausschüttungsberechtigt.

Die von der Generalversammlung bestimmte Ausschüttung pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 wird den Aktionären für die CHF 3.25 aus den Reserven aus Kapitaleinlagen ohne Abzug der Verrechnungssteuer und für die CHF 3.50 als Dividende mit Abzug der Verrechungssteuer ab 30. April 2020 ausbezahlt.

Baar, 11. Februar 2020

Für den Verwaltungsrat:
Ralph-Thomas Honegger
Präsident des Verwaltungsrats