Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 24. April 2020 eine Ausschüttung von total CHF 6.75 pro Aktie, und zwar CHF 3.50 als Dividende und CHF 3.25 als Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen.
Verwendung Bilanzgewinn
Der Verwaltungsrat unterbreitet der Generalversammlung folgenden Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns:
CHF Mio. | 2019 | 2018 | ||
Vortrag aus Vorjahr | 311.0 | 280.0 | ||
Jahresgewinn | 40.7 | 31.0 | ||
Bilanzgewinn am 31. Dezember (zur Verfügung der Generalversammlung) | 351.7 | 311.0 | ||
Ausschüttung von CHF 3.50 pro Aktie | –55.8 | 0.0 | ||
Vortrag auf neue Rechnung | 295.9 | 311.0 |
Da die allgemeinen gesetzlichen Gewinnreserven 50% des Aktienkapitals übersteigen, wird auf eine weitere Zuweisung verzichtet.
Verwendung Reserven als Kapitaleinlagen
CHF Mio. | 2019 | 2018 | ||
Reserven aus Kapitaleinlagen am 31. Dezember (zur Verfügung der Generalversammlung) | 628.0 | 731.3 | ||
Ausschüttung von CHF 3.25 pro Aktie | –51.8 | –103.6 | ||
Vortrag auf neue Rechnung | 576.2 | 627.7 |
Die eigenen Aktien der Gesellschaft sind nicht ausschüttungsberechtigt.
Die von der Generalversammlung bestimmte Ausschüttung pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 wird den Aktionären für die CHF 3.25 aus den Reserven aus Kapitaleinlagen ohne Abzug der Verrechnungssteuer und für die CHF 3.50 als Dividende mit Abzug der Verrechungssteuer ab 30. April 2020 ausbezahlt.
Baar, 11. Februar 2020
Für den Verwaltungsrat:
Ralph-Thomas Honegger
Präsident des Verwaltungsrats