4 Gruppenleitung
4.1 Mitglieder der Gruppenleitung
Die Gruppenleitung wird durch den Verwaltungsrat bestimmt. Sie umfasste am Bilanzstichtag vier Personen. Die vertragliche Kündigungsfrist für alle Mitglieder der Gruppenleitung beträgt sechs Monate, mit Ausnahme des CEO, dessen Kündigungsfrist zwölf Monate beträgt. Es bestehen keine Vereinbarungen für Abgangsentschädigungen oder Vergütungen vor Stellenantritt. Angaben zu den einzelnen Mitgliedern der Gruppenleitung vgl. Seite 22 des Geschäftsberichts.
4.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
In Bezug auf die weiteren Tätigkeiten und Funktionen der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung ausserhalb von Allreal vgl. Seite 22 des Geschäftsberichts.
4.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl zulässiger Tätigkeiten
Jedes Mitglied der Gruppenleitung darf ausserhalb von Allreal maximal zweiMandate gegen Entschädigung innehaben, wovon höchstens ein Mandat bei einer Publikumsgesellschaft.
4.4 Managementverträge
Allreal hat keine Managementtätigkeiten an Dritte ausgelagert.