Die Generalversammlung der Allreal Holding AG beschloss am 20. April 2018 die Herabsetzung des Aktienkapitals durch Reduktion des Nennwerts jeder Namenaktie von CHF 50.00 auf neu CHF 1.00 und die Verwendung des Herabsetzungsbetrags zur Rückzahlung von CHF 6.25 pro Namenaktie an die Aktionäre und zur Zuweisung von CHF 42.75 pro Namenaktie an die Reserven aus Kapitaleinlagen. Damit bestand das Aktienkapital der Allreal Holding AG per Bilanzstichtag aus 15 942 821 Namenaktien zu je CHF 1.00 Nennwert. Das mit Kapitalerhöhungen und Konversion Wandelanleihe einbezahlte Agio wird unter den Reserven aus Kapitaleinlagen ausgewiesen.
Der Verwaltungsrat ist von der Generalversammlung ermächtigt, das Aktien-kapital – gegebenfalls unter Ausschluss des Bezugsrechts – bis 20. April 2020 für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder Immobilien durch Aktientausch, zur Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder Investitionsvorhaben oder für die Zwecke einer internationalen Platzierung von Aktien um maximal CHF 1.0 Mio. durch Ausgabe von maximal 1 000 000 Namenaktien à nominal CHF 1 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Für die Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten hat die Generalversammlung vom 31. März 2006 – unter Ausschluss des Bezugsrechts für die Aktionäre – ein bedingtes Kapital von maximal CHF 125.0 Mio. durch Ausgabe von maximal 2 500 000 Namenaktien à nominal CHF 50 geschaffen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Dieses bedingte Kapital hat sich infolge Konversion von Wandelobligationen in Aktien in den Vorjahren um CHF 0.2 Mio. auf CHF 124.8 Mio. reduziert (Stand: 31. Dezember 2018). Die Nennwertreduktion findet auch beim bedingten Kapital Anwendung und führt zu einem Bestand per 31. Dezember 2018 von CHF 2.5 Mio.
Die Allreal Holding AG verfügt des Weiteren unbefristet über ein bedingtes Kapital von CHF 200 000 (200 000 Namenaktien à nominal CHF 1) zwecks Ausgabe von Optionsrechten an die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Dieses bedingte Kapital ist nicht beansprucht.