3  Vergütungen im Geschäftsjahr 2017

3.1  Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats

Die sieben Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten Fixhonorare von total CHF 0.63 Millionen (2016: CHF 0.63 Mio.).

2017

CHF Mio.

2016

CHF Mio.

0.15

0.15

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.08

0.63

0.63

3.2  Vergütungen an die Mitglieder der Gruppenleitung

Die Gesamtvergütung an die Mitglieder der Gruppenleitung hat im Vergleich zur Vorjahresperiode um 7.4 Prozent auf CHF 3.35 Millionen zugenommen (2016: CHF 3.12 Mio.). Die Veränderung hängt im Wesentlichen mit der Neuzusammensetzung und der Erweiterung der Gruppenleitung zusammen.

Die höchste Gesamtvergütung entfällt mit CHF 1.17 Millionen wie im Vorjahr auf Roger Herzog, Vorsitzender der Gruppenleitung (2016: CHF 1.15 Mio.). Seine Vergütung und jene der übrigen Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen:

2017

2016

CHF Mio.

Anteil

CHF Mio.

Anteil

0.73

63%

0.73

63%

0.19

17%

0.10

9%

0.18

14%

0.25

22%

0.07

6%

0.07

6%

1.17

100%

1.15

100%

1.22

56%

1.24

63%

0.29

13%

0.23

12%

0.55

25%

0.41

21%

0.12

6%

0.09

4%

2.18

100%

1.97

100%

1 berechnet zum Marktwert per Zuteilungsdatum

Von der gesamten an die Mitglieder der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2017 bestimmten Vergütung in Höhe von CHF 3.35 Millionen entfallen 73 Prozent auf die fixen Vergütungen (Jahresgrundgehalt und Beiträge Vorsorgeeinrichtungen) und 27 Prozent auf den variablen Lohnanteil (Leistungs- und Funktionsboni sowie Aktien) (2016: 74% / 26%). Die variablen Vergütungen werden nach Beschlussfassung der Generalversammlung ausbezahlt. Der Anteil der variablen Komponente an der Gesamtvergütung lag je nach Mitglied der Gruppenleitung zwischen 22 und 32 Prozent.

Das Total der variablen Boni für alle Mitglieder der Gruppenleitung in Höhe von CHF 0.73 Millionen (2016: CHF 0.66 Mio.) teilt sich auf in Leistungsboni von CHF 0.50 Millionen und in Funktionsboni von CHF 0.23 Millionen (2016: 0.46 Mio. / 0.20 Mio.) und wurde aufgrund der in Ziffer 2.3 beschriebenen Grundsätze hergeleitet.