2  Kapitalstruktur

2.1  Kapital

Per 31. Dezember hatte die Allreal Holding AG folgende Kapitalstruktur:

 

2017

 

2016

 

797.1

 

797.1

 

50.0

 

50.0

 

134.8

 

134.8

2.2  Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen

Genehmigtes Kapital

Der Verwaltungsrat ist von der Generalversammlung vom 15. April 2016 ermächtigt, das Aktienkapital – gegebenenfalls unter Ausschluss des Bezugsrechts – bis 15. April 2018 für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder Immobilien durch Aktientausch, zur Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder Investitionsvorhaben oder für die Zwecke einer internationalen Platzierung von Aktien um maximal CHF 50.0 Millionen durch Ausgabe von maximal 1 000 000 Namenaktien à nominal CHF 50 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Bedingtes Kapital

Für die Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten hat die Generalversammlung vom 31. März 2006 – unter Ausschluss des Bezugsrechts für die Aktionäre – ein bedingtes Kapital von maximal CHF 125.0 Millionen durch Ausgabe von maximal 2 500 000 Namenaktien à nominal CHF 50 geschaffen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Dieses bedingte Kapital hat sich infolge Konversion von Wandelobligationen in Aktien in den Vorjahren um CHF 0.2 Millionen auf CHF 124.8 Millionen reduziert (Stand: 31. Dezember 2017).

Die Allreal Holding AG verfügt des Weiteren unbefristet über ein bedingtes Kapital von CHF 10.0 Millionen (200 000 Namenaktien à nominal CHF 50) zwecks Ausgabe von Optionsrechten an die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Dieses bedingte Kapital ist per Bilanzstichtag nicht beansprucht.

2.3  Kapitalveränderungen

Das ordentliche und das bedingte Aktienkapital sind am 31. Dezember der letzten drei Jahre in ihrer Höhe unverändert geblieben. Die Generalversammlung vom 15. April 2016 hat das genehmigte Kapital auf maximal CHF 50.0 Millionen festgesetzt, welches aber nicht beansprucht ist.

 

31.12.2017

 

31.12.2016

 

31.12.2015

 

797 141 050

 

797 141 050

 

797 141 050

 

50 000 000

 

50 000 000

 

100 000 000

 

134 788 150

 

134 788 150

 

134 788 150

2.4  Aktien und Partizipationsscheine

Das Aktienkapital ist eingeteilt in 15 942 821 voll einbezahlte Namenaktien zu je CHF 50 Nennwert. Alle ausstehenden Aktien sind Einheitsaktien, und es bestehen keine Vorzugs- oder Stimmrechtsaktien.

Die Namenaktien sind in Form von Wertrechten ausgegeben und als Bucheffekten ausgestaltet.

Alle Aktien sind dividendenberechtigt. Voraussetzung für die Ausübung der dem Aktionär zustehenden Mitwirkungsrechte ist der Eintrag im Aktienbuch der Gesellschaft. Jede eingetragene Aktie berechtigt an der Generalversammlung zu einer Stimme.

Für die Aktien, die die Gesellschaft in ihrem Eigenbestand hält, ruhen die Stimmrechte, und es werden keine Dividenden für diese Aktien ausbezahlt.

Die Gesellschaft verfügt über kein Partizipationsscheinkapital.

2.5  Genussscheine

Allreal hat keine Genussscheine emittiert.

2.6  Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Jeder Aktionär kann sich im Aktienbuch der Gesellschaft eintragen lassen. Der Verwaltungsrat kann die Eintragung ablehnen, sofern die Anzahl der vom Erwerber beziehungsweise von einer gemeinsam handelnden Aktionärsgruppe gehaltenen Namenaktien direkt oder indirekt 5 Prozent des Aktienkapitals überschreitet.

Nominee-Eintragungen sind unter Vorbehalt der vorerwähnten 5-Prozent-Klausel ohne Stimmrechtsbeschränkungen möglich.

2.7  Wandelanleihen und Optionen

Per Bilanzstichtag hat die Gesellschaft weder Wandel- oder Optionsanleihen noch Optionspläne auf Allreal-Namenaktien ausgegeben.