Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Verwaltungsrat unterbreitet der Generalversammlung folgenden Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns:

2016

2015

310.0

290.0

41.7

28.9

351.7

318.9

–101.7

–8.9

250.0

310.0

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 21. April 2017 eine Einlagenausschüttung von CHF 91.7 Mio. in Form einer Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen von CHF 5.75 pro Namenaktie.

2016

2015

141.1

232.7

–91.7

–91.6

49.4

141.1

Die eigenen Aktien der Gesellschaft sind nicht ausschüttungsberechtigt.

Die von der Generalversammlung bestimmte Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2016 wird den Aktionären ohne Abzug der Verrechnungssteuer spesenfrei ab 27. April 2017 an den von ihnen angegebenen Zahlungsort ausbezahlt.


Baar, 7. Februar 2017

Für den Verwaltungsrat:
Bruno Bettoni, Präsident