4  Gruppenleitung

4.1  Mitglieder der Gruppenleitung

Die Gruppenleitung wird durch den Verwaltungsrat bestimmt. Sie umfasste am Bilanzstichtag mit dem Vorsitzenden der Gruppenleitung, dem Leiter Investitionen/Devestitionen, dem Leiter Immobilien und dem Leiter Projektentwicklung vier Personen. Per 1. April 2017 wird die Gruppenleitung um den Leiter Finanzen erweitert, dessen Aufgaben seit 21. September 2016 ad interim durch den Vorsitzenden der Gruppenleitung wahrgenommen werden. Die vertragliche Kündigungsfrist für alle Mitglieder der Gruppenleitung beträgt sechs Monate, mit Ausnahme des Vorsitzenden der Gruppenleitung, dessen Kündigungsfrist zwölf Monate beträgt. Es bestehen keine Vereinbarungen für Abgangsentschädigungen oder Vergütungen vor Stellenantritt. Angaben zu den einzelnen Mitgliedern der Gruppenleitung vgl. Seite 20 und 21 des Geschäftsberichts.

4.2  Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

In Bezug auf die weiteren Tätigkeiten und Funktionen der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung ausserhalb von Allreal vgl. Seite 20 und 21 des Geschäftsberichts.

4.3  Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten

Jedes Mitglied der Gruppenleitung darf ausserhalb von Allreal maximal zwei Mandate gegen Entschädigung innehaben, wovon höchstens ein Mandat bei einer Publikumsgesellschaft.

4.4  Managementverträge

Allreal hat keine Managementtätigkeiten an Dritte ausgelagert.